Königliches Edikt
Ein königliches Edikt ist eine öffentliche Erklärung des Königs zu Grundsätzen des morkanischen Rechts. Ein Edikt wird nach Beschluß des Königs vom königlichen Juridicum veröffentlicht und dem Volk somit mitgeteilt. Die Edikte sind in ihrerer Gesamtheit das Gesetz des Königreichs Morkan. Darum ist es jedem Bürger erlaubt im Juridicum Einblick in Abschriften der Edikte zu bekommen. Die Edikte bekommen eine eindeutige Nummer zugewiesen und gelten solange, bis ein neues Edikt Änderungen an der Rechtslage beschließt.
Grundsätzlich können auch vollständige Edikte durch eine neue Ausgabe ersetzt werden. Dies geschah zum ersten Mal beim Steuerrecht.
Struktur
Jedes Edikt beinhaltet zu forderst ein Präambel, in der der König die Rechtsmässigkeit dieses Edikts bekräftigt. Darauf folgen verschiedene Paragraphen und Unterparagraphen, in denen Besonderheiten oder Einzelnheiten geklärt werden. Die Länge eines Edikts unterscheidet sich zum Teil erheblich. Während das erste Edikt aufgrund seiner Grundsätzlichkeit noch eine Länge von sieben (!) Schritten hat, haben andere (z.B. Edikt 3 zur Festlegung der morkanischen Währung) gerade einmal eine Schriftrollenlänge von einer Elle.
Bisher veröffentlichte Edikte
- Edikt 1: Grundlegendes Gesetz des Königreich Morkan. Es umfasst eine Schriftrolle von sieben Schritt Länge. Im ersten Edikt befinden sich unter anderem die grundlegenden Bürgerrechte, die einem jeden Bürger des Königreichs zustehen.
- Edikt 2: Morkanischer Kalender und Zeitmessung
- Edikt 3: Morkanische Währung
- Edikt 4: Steuerrecht (obsolet, siehe Edikt 33)
- Edikt 5: Gildenrecht
- Edikt 6: Stadtrecht
- Edikt 7: Baurecht
- Edikt 8: Beschluß der Reichsstraßen
- Edikt 9: Handelsrecht
- Edikt 10: Strafrecht
- Edikt 11: Militärrecht
- Edikt 12: Branos-Edikt
- Edikt 13: Eredhen-Edikt
- Edikt 14: Magierecht
- Edikt 15: Seefahrtsrecht
- Edikt 16: Land- und Grundbesitzrecht
- Edikt 17: Schürf- und Bergungsrecht
- Edikt 18: Alchemie- und Elixierrecht
- Edikt 19: Glückspiel
- Edikt 20: Urkundenrecht
- Edikt 21: Königliche Sondererlässe
- Edikt 22: Jagd- und Fischereirecht
- Edikt 23: Glaubensrecht
- Edikt 24: Edikt über nicht bürgerrechtsfähige Wesenheiten
- Edikt 25: Heiratsrecht
- Edikt 26: Erbbrecht
- Edikt 27: Bürgerliches Waffenrecht
- Edikt 28: Söldnerrecht
- Edikt 29: Brau- und Brennereirecht
- Edikt 30: Vertragsrecht
- Edikt 31: Edikt der verbotenen Schriften
- Edikt 32: Schankrecht
- Edikt 33: Steuerrecht (2. Verlautbarung)
- Edikt 34: Ammen-Edikt
- Edikt 35: Beamtenrecht
- Edikt 36: Edikt zur Verstärkung der Grenzwacht
- u.s.w.