Beamtenrecht
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Das Beamtenrecht wurde im Edikt 35 verkündet. In diesem Recht wird unter anderem der Bürgerzwang für öffentliche Ämter und Gildenmitgliedschaften eingeführt.
Das Beamtenrecht wurde im Edikt 35 verkündet. In diesem Recht wird unter anderem der Bürgerzwang für öffentliche Ämter und Gildenmitgliedschaften eingeführt.