Bürgerrecht

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Das Bürgerrecht gilt nach dem ersten königlichem Edikt für die Bürger des Königreich Morkan. Es regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten eines jeden Bürgers.

Wichtige Stellen

Im Absatz 3 steht geschrieben: "Ein jeder Mensch, Elf, Zwerg, Ork und Halbling hat das grundlegende das Recht Bürger des Königreichs zu werden, es sei denn, es sprechen trifftige Gründe dagegen.". Das Königliche Juridicum wendet diese Bestimmung in der Form an, als dass kein anderes Volk das Recht auf die Erteilung des Bürgerrechts hat. Einige Wesen anderer Völker werden im Edikt 24, dem Edikt über nicht bürgerrechtsfähige Wesenheiten behandelt. Ihre Rechte sind deutlich eingeschränkt. Sie können keine Bürger werden. Bisher können Mischwesen aus bürgerrechtsfähigen Völkern und nicht bürgerrechtsfähigen Völkern keine Bürgerrechte erlangen.

Datei:Bürgerbrief.pdf