Königliche Sondererlässe

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Die königlichen Sondererlässe sind im 21. von König Richard erlassenen Edikt geregelt. Hier werden Entschlüsse des Königs zu konkreten Sachverhalten geregelt. Aus diesem Grunde wird auch kein Edikt so häufig erweitert und überarbeitet wie das 21. Edikt.

Außergewöhnliche Erlässe

  • Es ist verboten, eine Leiche fünf Tage lang in roter Kleidung auf einem Marktplatz liegen zu lassen. Dies gilt auch, wenn dieser Ritus der Religion des Toten entspricht. In diesem Fall hat der Glaube des Einzelnen hinter der öffentlichen Ordnung zurückzutreten.
  • Ein Handelsvertrag kommt auch dann ohne Schriftform zu Stande, wenn beide Partner ihre Unterarme gegeneinander schlagen, weil beispielsweise einer der Handelspartner keine Hände besitzt.
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