Reichsstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Reichsstraße''' (auch Königsweg genannt) bezeichnet man im [[Königreich Morkan]] besonders ausgebaute Straßen. Sie zeichnen sich durch ein Steinpflaster aus und werden regelmässig gepflegt. Sie stehen unter der Obhut des [[König]]s. Auf den morkanischen Reichsstraßen gilt das öffentliche Gebot des Landfriedens. Das gilt auch für die Brücken und Fähren, die zwei Teile der Straße verbinden. Ein Brechen des Friedens wird hart bestraft.
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Als '''Reichsstraße''' (auch Königsweg genannt) bezeichnet man im [[Königreich Morkan]] besonders ausgebaute Straßen. Sie zeichnen sich durch ein Steinpflaster aus und werden regelmässig gepflegt. Sie stehen unter der Obhut des [[König]]s. Auf den morkanischen Reichsstraßen gilt das öffentliche Gebot des Landfriedens. Das gilt auch für die Brücken und Fähren, die zwei Teile der Straße verbinden. Ein Brechen des Friedens wird hart bestraft. Die Strassen sind Eigentum des Königs, welcher seinen Bürger gestattet diese zum Reisen zu nutzen. Jegliche weitere Nutzung wie das Lagern, oder vertreiben von Gütern ist strengstens untersagt.  
  
Bisher gibt es nur eine Reichsstraße von [[Fuxhaven]] nach [[Fuxburg]]. Diese hat eine Breite von zwei Metern.
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Bisher gibt es nur eine Reichsstraße von [[Fuxhaven]] nach [[Fuxburg]]. Diese hat in der Regel eine Breite von sechs Metern. An einigen Stellen musste auf Grund der topographischen Situation die Strassenbreite jedoch angepasst werden.

Version vom 19:23, 23. Okt 2009

Als Reichsstraße (auch Königsweg genannt) bezeichnet man im Königreich Morkan besonders ausgebaute Straßen. Sie zeichnen sich durch ein Steinpflaster aus und werden regelmässig gepflegt. Sie stehen unter der Obhut des Königs. Auf den morkanischen Reichsstraßen gilt das öffentliche Gebot des Landfriedens. Das gilt auch für die Brücken und Fähren, die zwei Teile der Straße verbinden. Ein Brechen des Friedens wird hart bestraft. Die Strassen sind Eigentum des Königs, welcher seinen Bürger gestattet diese zum Reisen zu nutzen. Jegliche weitere Nutzung wie das Lagern, oder vertreiben von Gütern ist strengstens untersagt.

Bisher gibt es nur eine Reichsstraße von Fuxhaven nach Fuxburg. Diese hat in der Regel eine Breite von sechs Metern. An einigen Stellen musste auf Grund der topographischen Situation die Strassenbreite jedoch angepasst werden.

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