Register

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Das Register ist ein Verzeichnis von Straftätern und den von ihnen ausgeübten Straftaten. Es dient dazu, Straftäter zu erfassen und den Richtern somit eine Grundlagen zu schaffen um bei häufigen Vergehen eine höhere Strafe auszusprechen. Die Einträge verjähren nicht und können nur aus besonderen Grund aus dem Regsiter entfernt werden (z.B. durch nachträgliche Freisprechung). Die Verwaltung übernimmt im königlichen Juridicum das Sekretariat für Rechtssprechung. Allerdings wird nicht jede Straftat ins Register eingetragen. Der rechtsprechende Richter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Eintragung erfolgt. Ein Richter kann davon in Anbetracht geringfügiger Vergehen (z.B. Diebstahl eines Leib Brots) absehen.

Des Weiteren wird im Register jegliches Kopfgeld verzeichnet. Dort sind neben dem Täter und den Ergreifungsbedingen (z.B. unversehrt, lebendig usw.) später auch die Namen der Ergreifenden und Kopfgeldempfänger verzeichnet.