Bürgerrecht

Aus Morkan-Wiki
Version vom 10. Oktober 2012, 09:12 Uhr von David (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Nach dem ersten könlichem Edikt gilte dieses Recht für die Bürger Morkans. Nur Wesen der für folgene Rassen können Bürger werden:

Einige Wesen anderer Rassen werden im Edikt über nicht bürgerrechtsfähige Wesenheiten behandelt. Ihre Rechte sind deutlich eingeschränkt. Sie können keine Bürger werden.