Königliches Edikt: Unterschied zwischen den Versionen

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(Bisher veröffentlichte Edikte)
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*Edikt 22: [[Jagd- und Fischereirecht]]
 
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*Edikt 23: [[Glaubensrecht]]
 
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*Edikt 24: [[Edikt zur Verstärkung der Grenzwacht]]
 
 
*Edikt 24: [[Edikt über nicht bürgerrechtsfähige Wesenheiten]]
 
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*Edikt 25: [[Heiratsrecht]]
 
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*Edikt 34: [[Ammen-Edikt]]
 
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*Edikt 35: [[Beamtenrecht]]
 
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[[Kategorie:Recht]]
 
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Aktuelle Version vom 20. Mai 2020, 18:34 Uhr

Ein königliches Edikt ist eine öffentliche Erklärung des Königs zu Grundsätzen des morkanischen Rechts. Ein Edikt wird nach Beschluß des Königs vom königlichen Juridicum veröffentlicht und dem Volk somit mitgeteilt. Die Edikte sind in ihrerer Gesamtheit das Gesetz des Königreichs Morkan. Darum ist es jedem Bürger erlaubt im Juridicum Einblick in Abschriften der Edikte zu bekommen. Die Edikte bekommen eine eindeutige Nummer zugewiesen und gelten solange, bis ein neues Edikt Änderungen an der Rechtslage beschließt.

Grundsätzlich können auch vollständige Edikte durch eine neue Ausgabe ersetzt werden. Dies geschah zum ersten Mal beim Steuerrecht.

Struktur

Jedes Edikt beinhaltet zu forderst ein Präambel, in der der König die Rechtsmässigkeit dieses Edikts bekräftigt. Darauf folgen verschiedene Paragraphen und Unterparagraphen, in denen Besonderheiten oder Einzelnheiten geklärt werden. Die Länge eines Edikts unterscheidet sich zum Teil erheblich. Während das erste Edikt aufgrund seiner Grundsätzlichkeit noch eine Länge von sieben (!) Schritten hat, haben andere (z.B. Edikt 3 zur Festlegung der morkanischen Währung) gerade einmal eine Schriftrollenlänge von einer Elle.

Bisher veröffentlichte Edikte

Persönliche Werkzeuge