Königliches Edikt: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''königliches Edikt''' ist eine öffentliche Erklärung des [[König]]s zu Grundsätzen des morkanischen Rechts. Ein Edikt wird nach Beschluß des Königs vom [[Königliches Juridicum|königlichen Juridicum]] veröffentlicht und dem Volk somit mitgeteilt. jedem bürger ist es erlaubt im Juridicum Einblick in Abschriften der Edikte zu bekommen. Die Edikte bekommen eine eindeutige Nummer zugewiesen.
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Ein '''königliches Edikt''' ist eine öffentliche Erklärung des [[König]]s zu Grundsätzen des morkanischen Rechts. Ein Edikt wird nach Beschluß des Königs vom [[Königliches Juridicum|königlichen Juridicum]] veröffentlicht und dem Volk somit mitgeteilt. Jedem Bürger ist es erlaubt im [[Juridicum]] Einblick in Abschriften der Edikte zu bekommen. Die Edikte bekommen eine eindeutige Nummer zugewiesen.
  
 
== Struktur ==
 
== Struktur ==

Version vom 14:29, 29. Jun 2010

Ein königliches Edikt ist eine öffentliche Erklärung des Königs zu Grundsätzen des morkanischen Rechts. Ein Edikt wird nach Beschluß des Königs vom königlichen Juridicum veröffentlicht und dem Volk somit mitgeteilt. Jedem Bürger ist es erlaubt im Juridicum Einblick in Abschriften der Edikte zu bekommen. Die Edikte bekommen eine eindeutige Nummer zugewiesen.

Struktur

Jedes Edikt beinhaltet zu forderst ein Präambel, in der der König die Rechtsmässigkeit dieses Edikts bekräftigt. Darauf folgen verschiedene Paragraphen und Unterparagraphen, in denen Besonderheiten oder Einzelnheiten geklärt werden. Die Länge eines Edikts unterscheidet sich zum Teil erheblich. Während das erste Edikt aufgrund seiner Grundsätzlichkeit noch eine Länge von sieben (!) Schritten hat, haben andere (z.B. Edikt 3 zur Festlegung der morkanischen Währung) gerade einmal eine Schriftrollenlänge von einer Elle.

Bisher veröffentlichte Edikte

  • Edikt 1: Grundlegendes Gesetz des Königreich Morkan. Es umfasst eine Schriftrolle einer Länge von sieben Schritt Länge. Im ersten Edikt befinden sich unter anderem die Gesetze bezüglich des Bürgerrechts, des Magiegesetzes und des Handelsrecht.
  • Edikt 2: Morkanischer Kalender und Zeitmessung
  • Edikt 3: Morkanische Währung
  • Edikt 4: Steuerrecht
  • Edikt 5: Gildenrecht
  • Edikt 6: Stadtrecht
  • Edikt 7: Baurecht
  • Edikt 8: Beschluß der Reichsstraßen
  • Edikt 11: Militärrecht
  • Edikt 19: Glückspiel
  • Edikt 20: Urkundenrecht
  • Edikt 27: Bürgerliches Waffenrecht
  • u.s.w.
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