Königliche Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Königliche Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene''' ist das oberste Staatsorgan zur Regelung der Magie im [[Königreich Morkan]]. Die Kanzlei wird geleitet von [[Kanzler]] [[Friedrich van Klempen]]. Sie regelt unter anderem die Vergabe von [[Magiegenehmigung]]en und klassifiziert Zauberwirkungen gemäß dem morkanischem Recht. In dieser Hinsicht arbeitet die Kanzlei eng mit dem [[Königliches_Juridicum|Königlichen Juridicum]] zusammen. Auch Anträge auf besondere Magieanwendung (Rituale, Artefakterschaffung, etc.) werden hier bearbeitet.
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Die '''Königliche Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene''' ist das oberste Staatsorgan zur Regelung der Magie im [[Königreich Morkan]]. Die Kanzlei wird geleitet von [[Kanzler]] [[Friedrich van Klempen]].
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[[Bild:ArkanePhänomene.png|thumb|Siegel der Kanzlei]]
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Ihren Sitz hat die Kanzlei in dem großen Gebäude der [[Verwaltung]] in [[Fuxburg]], nahe der [[Hauptgarnision]] der [[Fuchsberger Garde]] und dem [[Institut der arkanen Analysen zu Fuxburg|Institut der arkanen Analysen]]. Dort ist sie im zweiten Stockwerk untergebracht und teilt sich somit die Etage mit der [[Königliche Kanzlei für das Heerwesen|königlichen Kanzlei für das Heerwesen]].
 
Ihren Sitz hat die Kanzlei in dem großen Gebäude der [[Verwaltung]] in [[Fuxburg]], nahe der [[Hauptgarnision]] der [[Fuchsberger Garde]] und dem [[Institut der arkanen Analysen zu Fuxburg|Institut der arkanen Analysen]]. Dort ist sie im zweiten Stockwerk untergebracht und teilt sich somit die Etage mit der [[Königliche Kanzlei für das Heerwesen|königlichen Kanzlei für das Heerwesen]].
  
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Organisatorisch untergliederte sich die Kanzlei nach der Gründung in das ''Sekretariat für Genehmigungen'' und das ''Sekretariat für Sonderanträge''. Diese wurden Mitte 1209 zusammen gelegt um den Verwaltungsakt zu veringern. Dem entsprechend gibt es heute keine unterschiedlichen Sekretariate mehr.
 
Organisatorisch untergliederte sich die Kanzlei nach der Gründung in das ''Sekretariat für Genehmigungen'' und das ''Sekretariat für Sonderanträge''. Diese wurden Mitte 1209 zusammen gelegt um den Verwaltungsakt zu veringern. Dem entsprechend gibt es heute keine unterschiedlichen Sekretariate mehr.
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Aktuelle Version vom 19. August 2019, 11:53 Uhr

Die Königliche Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene ist das oberste Staatsorgan zur Regelung der Magie im Königreich Morkan. Die Kanzlei wird geleitet von Kanzler Friedrich van Klempen.

Aufgaben

Die Kanzlei regelt unter anderem die Vergabe von Magiegenehmigungen und klassifiziert Zauberwirkungen gemäß dem morkanischem Recht. In dieser Hinsicht arbeitet die Kanzlei eng mit dem Königlichen Juridicum zusammen.

Anträge auf besondere Magieanwendung (Rituale, Artefakterschaffung, etc.) werden hier bearbeitet

Anwender von Magie können sich bei der Kanzlei einen Adeptenbrief siegeln lassen, um im Königreich Magie lehren zu dürfen.

Sitz und Gebäude

Ihren Sitz hat die Kanzlei in dem großen Gebäude der Verwaltung in Fuxburg, nahe der Hauptgarnision der Fuchsberger Garde und dem Institut der arkanen Analysen. Dort ist sie im zweiten Stockwerk untergebracht und teilt sich somit die Etage mit der königlichen Kanzlei für das Heerwesen.

Organisation

Organisatorisch untergliederte sich die Kanzlei nach der Gründung in das Sekretariat für Genehmigungen und das Sekretariat für Sonderanträge. Diese wurden Mitte 1209 zusammen gelegt um den Verwaltungsakt zu veringern. Dem entsprechend gibt es heute keine unterschiedlichen Sekretariate mehr.

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