Importverbot
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Version vom 21. April 2012, 19:04 Uhr von Dominique (Diskussion | Beiträge)
Vom Königlichem Juridicum wurde im Edikt 9 ein Importverbot für einige Güter festgelegt. Diese dürfen zum Wohl der Allgemeinheit nicht eingeführt werden und ihre rechtswidrige Einfuhr wird mit teils empfindlichen Strafen geahndet. Dabei wird zwischen verbotenen Gütern und streng verbotenen Gütern unterschieden, was sich vor allen durch die Strafe ausdrückt.
Verbotene Güter
- Gifte
- Bücher gemäß Codex Censura
- versteckte Waffen
Streng verbotene Güter
- tödliche Gifte
- Artefakte mit nicht genehmigter Magie
- Waffen mit Giftkanal
- Sklaven
- kranke Tiere