Importverbot: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Morkan-Wiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(Gifte konkretisiert)
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Strafen stehen auf die Einfuhr folgender Güter:
+
Vom [[Königliches Juridicum|Königlichem Juridicum]] wurde im Edikt 9 ein '''Importverbot''' für einige Güter festgelegt. Diese dürfen zum Wohl der Allgemeinheit nicht eingeführt werden und ihre rechtswidrige Einfuhr wird mit teils empfindlichen Strafen geahndet. Dabei wird zwischen verbotenen Gütern und streng verbotenen Gütern unterschieden, was sich vor allen durch die Strafe ausdrückt.
- Gifte
+
- Bücher gemäß Codex Censura
+
- Artefakte mit nicht genehmigter Magie
+
- Waffen mit Giftkanal
+
- Sklaven
+
- kranke Tiere
+
  
 +
== Verbotene Güter ==
 +
*verbotene Gifte gemäß [[Codex Venenum]]
 +
*Bücher gemäß [[Codex Censura]]
 +
*versteckte Waffen (z.B. Veteranenhand)
  
[[Kategorie:Handelsgüter]]
+
== Streng verbotene Güter ==
 +
*Artefakte mit nicht genehmigter Magie
 +
*Waffen mit Giftkanal
 +
*Sklaven
 +
*kranke Tiere
 +
 
 +
 
 +
[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 22. April 2012, 11:52 Uhr

Vom Königlichem Juridicum wurde im Edikt 9 ein Importverbot für einige Güter festgelegt. Diese dürfen zum Wohl der Allgemeinheit nicht eingeführt werden und ihre rechtswidrige Einfuhr wird mit teils empfindlichen Strafen geahndet. Dabei wird zwischen verbotenen Gütern und streng verbotenen Gütern unterschieden, was sich vor allen durch die Strafe ausdrückt.

Verbotene Güter

Streng verbotene Güter

  • Artefakte mit nicht genehmigter Magie
  • Waffen mit Giftkanal
  • Sklaven
  • kranke Tiere
Persönliche Werkzeuge