Importverbot: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Importverbot:'''
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Vom [[Königliches Juridicum|Königlichem Juridicum]] wurde im Edikt 9 ein '''Importverbot''' für einige Güter festgelegt. Diese dürfen zum Wohl der Allgemeinheit nicht eingeführt werden und ihre rechtswidrige Einfuhr wird mit teils empfindlichen Strafen geahndet. Dabei wird zwischen verbotenen Gütern und streng verbotenen Gütern unterschieden, was sich vor allen durch die Strafe ausdrückt.
  
Strafen stehen auf die Einfuhr folgender Güter:
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== Verbotene Güter ==
 
*Gifte
 
*Gifte
*Bücher gemäß Codex Censura
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*Bücher gemäß [[Codex Censura]]
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*versteckte Waffen
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== Streng verbotene Güter ==
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*tödliche Gifte
 
*Artefakte mit nicht genehmigter Magie
 
*Artefakte mit nicht genehmigter Magie
 
*Waffen mit Giftkanal
 
*Waffen mit Giftkanal
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[[Kategorie:Handelsgüter]]
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[[Kategorie:Recht]]

Version vom 19:04, 21. Apr 2012

Vom Königlichem Juridicum wurde im Edikt 9 ein Importverbot für einige Güter festgelegt. Diese dürfen zum Wohl der Allgemeinheit nicht eingeführt werden und ihre rechtswidrige Einfuhr wird mit teils empfindlichen Strafen geahndet. Dabei wird zwischen verbotenen Gütern und streng verbotenen Gütern unterschieden, was sich vor allen durch die Strafe ausdrückt.

Verbotene Güter

Streng verbotene Güter

  • tödliche Gifte
  • Artefakte mit nicht genehmigter Magie
  • Waffen mit Giftkanal
  • Sklaven
  • kranke Tiere
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