Edikt zur Verstärkung der Grenzwacht

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  • Gültig seit dem 30.04.1220
  • Im Rahmen der Pläne einer Offensive gegen die Branos erlassen, nachdem der Missionarsaufstand niedergeschlagen war.
  • Regelt die Eingliederung aller Straftäter des Königreiches in eigens zu diesem Zweck geschaffene Strafkompanien der Grenzwacht. Allen Straftätern wird eine Verkürzung ihrer Strafe in Aussicht gestellt, sofern sie sich für die Hälfte der Zeit zur Grenzwacht abkommandieren lassen.
  • Neu verurteilte Straftäter werden vor die Wahl gestellt: fünf Jahre Grenzwacht oder zehn Jahre Kerker.
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