Diskussion:Heiratsrecht

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Zum Gesetz noch zwei Diskussionpunkte die Maddi angestoßen hat:

zu § 2 (1) c): Ich halte es für wichtig, dass mindestens ein Ehepartner morkanischer Staatsbürger ist um eine Anknüpfung an das morkanische Recht zu haben. Das könnte allerdings auch gestrichen werden, dann könnte sich ein „Heiratstourismus“ entwickeln, d. h. Leute kommen nur zum heiraten nach Morkan. Allerdings weiß ich nicht so ganz, wie dann im Einzellfall das morkanische Recht durchgesetzt werden soll.


zu § 8: Da in Morkan Gleichberechtigung herrscht, halte ich das für eine Benachteiligung des Mannes.=) Wenn er zu Hause bleibt und die Frau arbeiten geht, bekommt er dann ja nichts. Andererseits entspricht dies dem mittelalterlichen Vorbild. Müsste man mal eine Diskussionsrunde über die Stellung der Frau in Morkan eröffnen.

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