Diskussion:Heiratsrecht

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Zum Gesetz noch zwei Diskussionpunkte die Maddi angestoßen hat:

zu § 2 (1) c): Ich halte es für wichtig, dass mindestens ein Ehepartner morkanischer Staatsbürger ist um eine Anknüpfung an das morkanische Recht zu haben. Das könnte allerdings auch gestrichen werden, dann könnte sich ein „Heiratstourismus“ entwickeln, d. h. Leute kommen nur zum heiraten nach Morkan. Allerdings weiß ich nicht so ganz, wie dann im Einzellfall das morkanische Recht durchgesetzt werden soll.

Mein Vorschlag ist: entweder morkanischer Staatsbürger, Heirat findet in Morkan statt oder einer der Partner hat einen ständigen Wohnsitz in Morkan. --Dominique 11:51, 23. Jul 2010 (CEST)


zu § 8: Da in Morkan Gleichberechtigung herrscht, halte ich das für eine Benachteiligung des Mannes.=) Wenn er zu Hause bleibt und die Frau arbeiten geht, bekommt er dann ja nichts. Andererseits entspricht dies dem mittelalterlichen Vorbild. Müsste man mal eine Diskussionsrunde über die Stellung der Frau in Morkan eröffnen.

Die Frau kann ja auch arbeiten und mehr Einkommen haben als der Mann. ich würde das dem Reicheren anlasten. Und man muss aufpassen, denn auch im Mittelalter gab es (wenn auch recht selten) reichere Frauen in den Städten, die auch ohne Mann auskamen oder ein Unternehmen aufgebaut haben. Warum soll der Reichere nicht den anderen untertstützen. --Dominique 11:51, 23. Jul 2010 (CEST)

In §1 ist von zwei personen die Rede. Der Klarheit (insb. für Teil C) sollte von Mann und Frau die Rede sein?