Importverbot

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Vom Königlichem Juridicum wurde im Edikt 9 ein Importverbot für einige Güter festgelegt. Diese dürfen zum Wohl der Allgemeinheit nicht eingeführt werden und ihre rechtswidrige Einfuhr wird mit teils empfindlichen Strafen geahndet. Dabei wird zwischen verbotenen Gütern und streng verbotenen Gütern unterschieden, was sich vor allen durch die Strafe ausdrückt.

Verbotene Güter

Streng verbotene Güter

  • Artefakte mit nicht genehmigter Magie
  • Waffen mit Giftkanal
  • Sklaven
  • kranke Tiere