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          <rev contentformat="text/x-wiki" contentmodel="wikitext" xml:space="preserve">Die '''Reepergasse''' ist eine Straße im Hafenviertel von [[Fuxhaven]], wo viele Taumacher ihre Werkstätten haben. In jüngerer Zeit hat sich dort die Rotlichtscene angesiedelt.

== Geschichte ==
Schon früh hatten sich die Taumacher an einer Straße im Hafenviertel angesiedelt. Aufgrund ihrer langen Werkhallen, die zu Erstellung der langen Taue benötigt werden, deren Dächer und Ausleger auch über die Straße hinausragten, bekam die Straße ehr den Charakter einer Gasse und erhielt dadurch ihren heutigen Namen.
Nach dem Hurenstreit, bei dem der Magistrat der Stadt versuchte die Huren der Stadt zu verweisen und sie von ihren Stammplätzen vertrieb, siedelten sich viele Huren in der Reepergasse und deren Umgebung an. Kurze Zeit später kamen auch mobile Schänken und Spielbuden hinzu. Mittlerweile ist die Straße für ihre Freizügigkeit nach Einbruch der Dunkelheit bekannt und zieht viele Feierwillige an.

Alle Versuche des Magistrates die Huren und Schänken zu vertreiben scheiterten bisher.


== Sonstiges ==
Dem Nachtleben auf der Reepergasse wurde ein Lied gewidmet, das sich im Raum von Fuxhaven einer großen Beliebtheit erfreut.</rev>
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          <rev contentformat="text/x-wiki" contentmodel="wikitext" xml:space="preserve">Das '''Register''' ist ein Verzeichnis von Straftätern und den von ihnen ausgeübten Straftaten. Es dient dazu, Straftäter zu erfassen und den Richtern somit eine Grundlagen zu schaffen um bei häufigen Vergehen eine höhere Strafe auszusprechen. Die Einträge verjähren nicht und können nur aus besonderen Grund aus dem Regsiter entfernt werden (z.B. durch nachträgliche Freisprechung). Die Verwaltung übernimmt im [[königliches Juridicum|königlichen Juridicum]] das Sekretariat für Rechtssprechung. Allerdings wird nicht jede Straftat ins Register eingetragen. Der rechtsprechende Richter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Eintragung erfolgt. Ein Richter kann davon in Anbetracht geringfügiger Vergehen (z.B. Diebstahl eines Leib Brots) absehen. 

Des Weiteren wird im Register jegliches Kopfgeld verzeichnet. Dort sind neben dem Täter und den Ergreifungsbedingen (z.B. unversehrt, lebendig usw.) später auch die Namen der Ergreifenden und Kopfgeldempfänger verzeichnet.</rev>
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