Reichsstraße

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Als Reichsstraße (auch Königsweg genannt) bezeichnet man im Königreich Morkan besonders ausgebaute Straßen. Sie zeichnen sich durch ein Steinpflaster aus und werden regelmässig gepflegt. Sie stehen unter der Obhut des Königs. Auf den morkanischen Reichsstraßen gilt das öffentliche Gebot des Landfriedens. Das gilt auch für die Brücken und Fähren, die zwei Teile der Straße verbinden. Ein Brechen des Friedens wird hart bestraft. Die Strassen sind Eigentum des Königs, welcher seinen Bürger gestattet diese zum Reisen zu nutzen. Jegliche weitere Nutzung wie das Lagern, oder vertreiben von Gütern ist strengstens untersagt.

Bisher gibt es nur eine Reichsstraße von Fuxhaven über Neu Levka nach Fuxburg. Gelegentlich wird sie als R1 bezeichnet und sie hat durchschnittlich eine Breite von sechs Schritt. An einigen Stellen musste auf Grund der topographischen Situation die Strassenbreite jedoch angepasst werden.

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