Magieklassifizierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. Juli 2019, 16:08 Uhr

Zur Regulierung der Magie wurde im September 1208 eine Klassifizierung der verschiedenen Wirkungen erstellt, anhand der sich die verschiedenen Restriktionen orientieren. Das Wirken von Magie ist in Morkan nur mit Besitz einer gültigen Magiegenehmigung erlaubt. Diese wird von der königlichen Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene ausgestellt.

Kategorien

Die folgende Klassifizierung erfolgte im September 1208. Sie wurde von der königlichen Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene in Zusammenarbeit mit der Magiergilde und dem Institut der arkanen Analysen zu Fuxburg in der jetzt gültigen Version erarbeitet.

Kategorie A

Zaubersprüche der Kategorie A gelten als Allgemeingut und sind für verschiedene Berufe die Geschäftsgrundlage. Eine Genehmigung zur Wirkung von Magie der Kategorie A kann von jedem Bürger Morkans problemlos beantragt werden. Auch Ausländern kann diese Erlaubnis ausgestellt werden. Zur Ausstellung der Magiegenehmigung werden der Antrag und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 Kupfern benötigt.

Die Zauber der Kategorie A:

  • Abstand
  • Alarm
  • Blutung stillen
  • Feueraugen
  • Feuerfinger
  • Gift neutralisieren
  • Gift spüren
  • Göttliche Weisheiten
  • Kampfschutz I
  • Kampfschutz II
  • Kampfschutz III
  • Körper heilen
  • Licht
  • Magie spüren
  • Magie übertragen
  • Magische Rüstung I
  • Magische Rüstung II
  • Magische Rüstung III
  • Magische Waffe I
  • Magische Waffe II
  • Magischer Riegel
  • Magischer Schutz
  • Magischer Segen
  • Metall erhitzen
  • Wasser erschaffen
  • Wiederkehr
  • Wunde heilen
  • Wunde verschieben
  • Zauber binden (1S)
  • Zaubertrick
  • Krankheit heilen
  • Krankheit erkennen
  • Kopfschmerzen heilen
  • Schwangerschaft erkennen
  • Fluch aufheben

Kategorie B

Um eine Genehmigung für die Kategorie B zu erhalten muss man eine qualifizierte Ausbildung an anerkannter Stelle vorweisen können. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25 Kupfer.

Die Zauber der Kategorie B:

  • Astraler Blick
  • Binden
  • Blindheit
  • Eisatem
  • Energiefeld
  • Energiewall
  • Erwachen
  • Kampfschutz IV
  • Kampfschutz V
  • Kampfschutz VI
  • Lösen
  • Magie aufheben
  • Magie deuten
  • Magische Rüstung IV
  • Magische Rüstung V
  • Magische Rüstung VI
  • Magische Suche
  • Magischer Zirkel
  • Magisches Schloß
  • Mentaler Nagel
  • Regeneration
  • Schlaf
  • Schweigen
  • Wunde übertragen
  • Zweites Gesicht

Kategorie C

In Kategorie C kommen die ersten Schadenszauber und stärkere Magie. Die Kategorie C kann nach einer Weile ohne Zwischenfälle seit dem Erhalten der Erlaubnis für Kategorie B beantragt werden. Ein Inhaber der Erlaubnis für Kategorie C muss als Leumundszeuge vorhanden sein un dessen Name wird auf der Genehmigung eingetragen. Die Bearbeitungsgebühr für das Austellen der Erlaubnis beträgt 50 Kupfer.

Die Zauber der Kategorie C:

  • Energiebolzen
  • Energiehand
  • Furcht
  • Magie Zerstören
  • Magischer Gegenstand (10S)
  • Mit Toten sprechen
  • Schloß öffnen
  • Seelenspiegel
  • Windstoß
  • Zerstören

Kategorie D

Kategorie D bekommt man nur, wenn man Bürger des Landes ist und eine anerkannte Ausbildung vorzeigen kann. Außerdem muss man Magiergilde angehören und ein Zeugnis von dieser vorweisen können. Zur Bearbeitung sind des Weiteren 100 Kupfer nötig.

Die Zauber der Kategorie D:

  • Berserker I
  • Berserker II
  • Berserker III
  • Berserker IV
  • Fluch
  • Freundschaft
  • Vergessen
  • Feuerball I
  • Magiesicherung
  • Mentaler Bolzen
  • Schreckenshand
  • Totaler Magieschutz
  • Einfangen
  • Lähmung
  • Magiespiegel
  • Wahrheit
  • Feuersschild
  • Krankheit übertragen
  • Exorzismus


Kategorie E

Kategorie E schließlich ist den oberen Reihen der Magiergilde und der höheren Staatsdiener vorbehalten und wird von oberster Stelle individuell vergeben. Die Bearbeitungsgebühr für diese Klasse der Magie beträgt 150 Kupfer.

Die Zauber der Kategorie E:

  • Feuerball II
  • Feuerball III
  • Schreckensbolzen
  • Schreckenswaffe
  • Verwandeln
  • Krankheit
  • Zombie
  • Wunde zufügen
  • Versteinern
  • Meisterschutz

Kategorie F

Die letzte Kategorie stellt eine Besonderheit da, weil die Zauber nur mit Sondergenehmigung auf Antrag gezaubert werden dürfen. Es gibt also keine generelle Erlaubnis für das Wirken der Kategorie F. Genehmigungen für Kategorie F werden nur vom König, dem Kanzler der königlichen Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene und den direkten königlichen Beratern ausgestellt.

Die Zauber der Kategorie F:

  • Dämon beschwören
  • Dämonenauftrag
  • Mentaler Dolch
  • Zeitkontrolle
  • Voodoo
  • Auftrag
  • Flammenwaffe
  • Götterfluch
  • Todeshand
  • Wiederbeleben
  • Astralreisen

Strafen für unerlaubtes Zaubern

Wird ein Zauber der Kategorie A unerlaubt gezaubert, dann muss der Anwender eine Strafgebühr von 5-10K zahlen. Die Gebühr kann auch vom Nutznießer des Zaubers getragen werden (z.B. vom ehemals Verwundeten). Bei unerlaubtem Zaubern der Kategorie B wird eine Strafgebühr von 10-100 Kupfer zu zahlen und es erfolgt ein Eintrag ins Register. Bei Verstoß im Bereich der Kategorie C wird mit einer Strafgebühr von 50-200 Kupfer und Inhaftierung je nach Schwere geahndet. Auch hier erfolgt ein Eintrag ins Register. Beim unerlaubten Zaubern der Kategorie D kann eine Strafgebühr von bis zu 500 Kupfer verhängt werden, alternativ auch Verließ. Ein Verstoß dieses Grades gefährdet die Bürgerehre und muss verhandelt werden. Bei Verstößen im Bereich der Kategorie E gilt das gleiche wie bei Kategorie C, nur im härteren Maße. Wird ein Zauber der Kategorie F unerlaubt gesprochen, so ist der Verlust der Bürgerehre zwingend und eine Verhandlung muss einberufen werden. Das Strafmaß kann zwischen einer Geldstrafe von mehreren hundert Kupfern und der Todesstrafe alles betragen.

Automatische Erlaubnisse

Morkanische Lehrlinge von Magiern mit einer Erlaubnis der Kategorie C erhalten mit Beginn ihrer Ausbildung eine Erlaubnis der Kategorie A. Morkanische Adepten erhalten nach ihrer Ausbildung die Erlaubnis für die Kategorie B. Mit dem Meistergrad erhalten morkanische Magier die Erlaubnis für Kategorie C. All diese Erlaubnisse können normal beantragt werden, werden aber bei Vorlage der Bescheinigungen problemlos ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr wird allerdings trotzdem fällig.

Besondere Genehmigungen

Zum Verkauf von magischen Gegenständen muss eine besondere Genehmigung beantragt werden. Diese kostet in der Regel 50 Kupfer und muss halbjährlich erneuert werden. Das erwerbsmäßige Anbieten von Verzauberungen muss ebenfalls extra beantragt werden. Dazu wird eine Bearbeitungsgebühr von 150 Kupfer erhoben und es muss über die Verzauberungen Buch geführt werden damit der Zehnt abgeführt werden kann.

Persönliche Werkzeuge