Königliche Sondererlässe: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Morkan-Wiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Umstrukturiert und minimal erweitert)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''königlichen Sondererlässe''' sind im 21. von [[Richard I.|König Richard]] erlassenen [[Königliches Edikt|Edikt]] geregelt. Hier werden Entschlüsse des Königs zu konkreten Sachverhalten geregelt. Aus diesem Grunde wird auch kein Edikt so häufig erweitert und überarbeitet wie das 21. Edikt. Das 21. Edikt enthält unter anderem folgendes:
+
Die '''königlichen Sondererlässe''' sind im 21. von [[Richard I.|König Richard]] erlassenen [[Königliches Edikt|Edikt]] geregelt. Hier werden Entschlüsse des Königs zu konkreten Sachverhalten geregelt. Aus diesem Grunde wird auch kein Edikt so häufig erweitert und überarbeitet wie das 21. Edikt.  
*ein Verbot, eine Leiche fünf Tage lang in roter Kleidung auf einem Marktplatz liegen zu lassen. Dies gilt auch, wenn dieser Ritus der Religion des Toten entspricht. In diesem Fall hat der Glaube des Einzelnen hinter der öffentlichen Ordnung zurückzutreten.
+
 
 +
== Außergewöhnliche Erlässe ==
 +
*Es ist verboten, eine Leiche fünf Tage lang in roter Kleidung auf einem Marktplatz liegen zu lassen. Dies gilt auch, wenn dieser Ritus der Religion des Toten entspricht. In diesem Fall hat der Glaube des Einzelnen hinter der öffentlichen Ordnung zurückzutreten.
 +
*Ein Handelsvertrag kommt auch dann ohne Schriftform zu Stande, wenn beide Partner ihre Unterarme gegeneinander schlagen, weil beispielsweise einer der Handelspartner keine Hände besitzt.
  
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 19. August 2019, 12:59 Uhr

Die königlichen Sondererlässe sind im 21. von König Richard erlassenen Edikt geregelt. Hier werden Entschlüsse des Königs zu konkreten Sachverhalten geregelt. Aus diesem Grunde wird auch kein Edikt so häufig erweitert und überarbeitet wie das 21. Edikt.

Außergewöhnliche Erlässe

  • Es ist verboten, eine Leiche fünf Tage lang in roter Kleidung auf einem Marktplatz liegen zu lassen. Dies gilt auch, wenn dieser Ritus der Religion des Toten entspricht. In diesem Fall hat der Glaube des Einzelnen hinter der öffentlichen Ordnung zurückzutreten.
  • Ein Handelsvertrag kommt auch dann ohne Schriftform zu Stande, wenn beide Partner ihre Unterarme gegeneinander schlagen, weil beispielsweise einer der Handelspartner keine Hände besitzt.
Persönliche Werkzeuge