Königliche Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Königliche Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene''' ist das oberste Staatsorgan zur Regelung der Magie im [[Königreich Morkan]]. Die Kanzlei wird geleitet vom Kanzler.
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Die '''Königliche Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene''' ist das oberste Staatsorgan zur Regelung der Magie im [[Königreich Morkan]]. Die Kanzlei wird geleitet von [[Kanzler]] [[Friedrich van Klempen]]. Sie regelt regelt unteranderen die Vergabe von [[Magielizenz]]en und klassifiziert Zauberwirkungen gemäß dem morkanischem Recht. In dieser Hinsicht arbeitet die Kanzlei eng mit dem [[Königliches_Juridicum|Königlichen Juridicum]] zusammen. Auch Anträge auf besondere Magieanwendung (Rituale, Artefakterschaffung, etc.) werden hier bearbeitet.
  
 
== Sitz und Gebäude  ==
 
== Sitz und Gebäude  ==
  
Ihren Sitz hat die Kanzlei in dem großen Gebäude der Verwaltung in Fuxburg, nahe der [[Hauptgarnision]] der Fuchsberger Garde und dem [[Institut der arkanen Analysen zu Fuxburg|Institut der arkanen Analysen]]. Dort ist sie im zweiten Stockwerk untergebracht und teilt sich somit die Etage mit der [[Königliche Kanzlei für das Heerwesen|königlichen Kanzlei für das Heerwesen]].
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Ihren Sitz hat die Kanzlei in dem großen Gebäude der [[Verwaltung]] in [[Fuxburg]], nahe der [[Hauptgarnision]] der [[Fuchsberger Garde]] und dem [[Institut der arkanen Analysen zu Fuxburg|Institut der arkanen Analysen]]. Dort ist sie im zweiten Stockwerk untergebracht und teilt sich somit die Etage mit der [[Königliche Kanzlei für das Heerwesen|königlichen Kanzlei für das Heerwesen]].
  
 
== Organisation ==
 
== Organisation ==
  
Organisatorisch untergliedert sich die Kanzlei in das Sekretariat für Genehmigungen und das Sekretariat für Sonderanträge.
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Organisatorisch untergliederte sich die Kanzlei nach der Gründung in das ''Sekretariat für Genehmigungen'' und das ''Sekretariat für Sonderanträge''. Diese wurden Mitte 1209 zusammen gelegt um den Verwaltungsakt zu veringern. Dem entsprechend gibt es heute keine unterschiedlichen Sekretariate mehr.
 
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=== Sekretariat für Genehmigungen ===
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Hier werden die Magiegenehmigungen nach der [[Magieklassifizierung]] ausgestellt.  
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=== Sekretariat für Sonderanträge ===
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In diesem Sekretariat werden Anträge für die Durchführung von Ritualen, Erlaubnisse für bestimmte Versuche und ähnliches bearbeitet.
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Version vom 23:22, 28. Sep 2009

Die Königliche Kanzlei zur Reglung arkaner Phänomene ist das oberste Staatsorgan zur Regelung der Magie im Königreich Morkan. Die Kanzlei wird geleitet von Kanzler Friedrich van Klempen. Sie regelt regelt unteranderen die Vergabe von Magielizenzen und klassifiziert Zauberwirkungen gemäß dem morkanischem Recht. In dieser Hinsicht arbeitet die Kanzlei eng mit dem Königlichen Juridicum zusammen. Auch Anträge auf besondere Magieanwendung (Rituale, Artefakterschaffung, etc.) werden hier bearbeitet.

Sitz und Gebäude

Ihren Sitz hat die Kanzlei in dem großen Gebäude der Verwaltung in Fuxburg, nahe der Hauptgarnision der Fuchsberger Garde und dem Institut der arkanen Analysen. Dort ist sie im zweiten Stockwerk untergebracht und teilt sich somit die Etage mit der königlichen Kanzlei für das Heerwesen.

Organisation

Organisatorisch untergliederte sich die Kanzlei nach der Gründung in das Sekretariat für Genehmigungen und das Sekretariat für Sonderanträge. Diese wurden Mitte 1209 zusammen gelegt um den Verwaltungsakt zu veringern. Dem entsprechend gibt es heute keine unterschiedlichen Sekretariate mehr.

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